|
Im Landesgericht St. Pölten ist am Donnerstag der Prozess um den Inzest-Fall von Amstetten abgeschlossen worden. Josef F. ist in allen Anklagepunkten - Mord durch Unterlassung, Sklavenhandel, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und schwere Nötigung - einstimmig für schuldig befunden worden. Er bekam eine lebenslange Haftstrafe, außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte nahm den Richterspruch an. Staatsanwältin Christiane Burkheiser verzichtete auf Rechtsmittel.
Noch ehe Richterin Andrea Humer dem Angeklagten die vorgesehene Rechtsbelehrung erteilen konnte, ergriff Josef F. das Wort. "Ich nehme das Urteil an", sagte der 73-Jährige mit fester Stimme. Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, meinte Josef F.: "Ja." "Haben Sie die Konsequenzen verstanden?", erkundigte sich Humer weiter. F. bejahte.
Der Angeklagte schlug auch das Angebot aus, vor seiner endgültigen Rechtsmittelerklärung noch mit seinem Verteidiger Rücksprache halten zu wollen. Er suchte Blickkontakt mit Anwalt Rudolf Mayer und blieb dann dabei: Er akzeptiere die Strafe. Damit ist die lebenslange, mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbundene Freiheitsstrafe rechtskräftig. Josef F. wird möglicherweise noch in dieser Woche von der Justizanstalt St. Pölten, wo er seit Ende April 2008 die U-Haft verbracht hat, in Strafhaft verlegt.
Das Urteil sei eine Konsequenz des Geständnisses seines Mandanten, sagte Verteidiger Mayer. "Es war ganz klar, dass bei derartigen schweren Delikten nur so ein Urteil möglich ist", betonte der Anwalt.
Richterin: Höchststrafe angemessen Nachdem die Obfrau der Geschworenen den einstimmigen Schuldspruch verlesen und Richterin Humer das Urteil verkündet hatte, wurde das Strafausmaß begründet. Derartige Straftaten könnten aus generalpräventiven Gründen "nur ganz streng bestraft werden", sagte Humer. Während bei Josef F. nur unbedeutende Milderungsgründe vorlagen, fanden die Richter bei der Strafbemessung "eine Vielzahl an Erschwerungsgründen", wie die Richterin betonte. Erschwerend waren vor allem der 24-jährige Deliktszeitraum, die Vielzahl der an der Tochter begangenen Vergewaltigungen, der "besondere Vertrauensbruch" und die "Heimtücke" dem Opfer gegenüber.
Josef F. habe seine Tochter unter dem Vorwand, ihm bei der Verbringung einer Türe in den Keller behilflich zu sein, "in das Verlies gelockt, sie betäubt und weggesperrt", sagte Humer. Diese besondere Heimtücke, gegen die sich das Opfer nicht zur Wehr setzen konnte, suche ihresgleichen. Die Höchststrafe sei unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Tatfolgen angemessen.
So und nicht anders ist es richtig!
Die Augen sind der Spiegel der Seele
| |