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Dieses Thema hat 2 Antworten
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 Nachrichten/Zeitung
Icekyra Offline

Devils Angel rechte Hand
Beiträge: 739


19.03.2009 14:00
Josef F. Zitat · antworten
Im Landesgericht St. Pölten wird heute der Prozess um den Inzest-Fall von Amstetten abgeschlossen. Sollte Josef F., der sich zuletzt zu sämtlichen Anklagepunkten schuldig bekannt hatte, wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandel, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und schwerer Nötigung schuldig erkannt werden, drohen ihm zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Zusätzlich hat Staatsanwältin Christiane Burkheiser die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. In einem letzten Statement vor Gericht meinte der Angeklagte: "Ich bereue es aus ganzem Herzen."

Mit den Plädoyers von Staatsanwältin Christiane Burkheiser und Anwalt Rudolf Mayer ist gegen 10.00 Uhr der Prozess gegen Josef F. in St. Pölten zu Ende gegangen. Bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen, wurde dem Angeklagten das Wort übergeben. "Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe. Ich kann es leider nicht mehr gut machen. Ich kann nur schauen, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen", erklärte Josef F.

Staatsanwältin Burkheiser forderte in ihrem Schlussplädoyer die Geschworenen dazu auf, Josef F. in sämtlichen Anklagepunkten und vor allem auch zum inkriminierten Mord durch Unterlassung schuldig zu sprechen. Dafür gebühre dem Angeklagten die Höchststrafe. Das wäre lebenslang.


Leider ist das Urteil noch nicht verkündet worden, aber ich hoffe das Schwein bekommt Lebenslang, alles andere wäre eine Frechheit!

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Icekyra Offline

Devils Angel rechte Hand
Beiträge: 739


19.03.2009 15:32
#2 RE: Josef F. Zitat · antworten

Im Landesgericht St. Pölten ist am Donnerstag der Prozess um den Inzest-Fall von Amstetten abgeschlossen worden. Josef F. ist in allen Anklagepunkten - Mord durch Unterlassung, Sklavenhandel, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und schwere Nötigung - einstimmig für schuldig befunden worden. Er bekam eine lebenslange Haftstrafe, außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte nahm den Richterspruch an. Staatsanwältin Christiane Burkheiser verzichtete auf Rechtsmittel.

Noch ehe Richterin Andrea Humer dem Angeklagten die vorgesehene Rechtsbelehrung erteilen konnte, ergriff Josef F. das Wort. "Ich nehme das Urteil an", sagte der 73-Jährige mit fester Stimme. Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, meinte Josef F.: "Ja." "Haben Sie die Konsequenzen verstanden?", erkundigte sich Humer weiter. F. bejahte.

Der Angeklagte schlug auch das Angebot aus, vor seiner endgültigen Rechtsmittelerklärung noch mit seinem Verteidiger Rücksprache halten zu wollen. Er suchte Blickkontakt mit Anwalt Rudolf Mayer und blieb dann dabei: Er akzeptiere die Strafe. Damit ist die lebenslange, mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbundene Freiheitsstrafe rechtskräftig. Josef F. wird möglicherweise noch in dieser Woche von der Justizanstalt St. Pölten, wo er seit Ende April 2008 die U-Haft verbracht hat, in Strafhaft verlegt.

Das Urteil sei eine Konsequenz des Geständnisses seines Mandanten, sagte Verteidiger Mayer. "Es war ganz klar, dass bei derartigen schweren Delikten nur so ein Urteil möglich ist", betonte der Anwalt.

Richterin: Höchststrafe angemessen
Nachdem die Obfrau der Geschworenen den einstimmigen Schuldspruch verlesen und Richterin Humer das Urteil verkündet hatte, wurde das Strafausmaß begründet. Derartige Straftaten könnten aus generalpräventiven Gründen "nur ganz streng bestraft werden", sagte Humer. Während bei Josef F. nur unbedeutende Milderungsgründe vorlagen, fanden die Richter bei der Strafbemessung "eine Vielzahl an Erschwerungsgründen", wie die Richterin betonte. Erschwerend waren vor allem der 24-jährige Deliktszeitraum, die Vielzahl der an der Tochter begangenen Vergewaltigungen, der "besondere Vertrauensbruch" und die "Heimtücke" dem Opfer gegenüber.

Josef F. habe seine Tochter unter dem Vorwand, ihm bei der Verbringung einer Türe in den Keller behilflich zu sein, "in das Verlies gelockt, sie betäubt und weggesperrt", sagte Humer. Diese besondere Heimtücke, gegen die sich das Opfer nicht zur Wehr setzen konnte, suche ihresgleichen. Die Höchststrafe sei unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Tatfolgen angemessen.



So und nicht anders ist es richtig!

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Devils Angel Offline

Devils Angel Schatten
Beiträge: 790


20.03.2009 03:52
#3 RE: Josef F. Zitat · antworten

Die Frau vom Haager ist mit der Tochter zusammen in die Schule gegangen und auch neben ihr gesessen damals.
Wahnsinn wie klein die Welt doch immer wieder ist.



TRÄUME NICHT DEIN LEBEN SONDERN LEBE DEINEN TRAUM!

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